Die EU - Leiharbeitsrichtlinie
Die Schlechterstellung durch Tarifverträge ist jetzt in ganz Europa möglich
Am 22. Oktober 2008 wurde mit der "Zeitarbeitsrichtlinie" der erste Teil der
neuen EU Arbeitsregelungen vom Europaparlament beschlossen. Die Richtlinie sei
zum Schutz der ArbeiterInnen und ihrer Gesundheit gemacht.
LeiharbeiterInnen sollen vom ersten Tag an grundsätzlich die gleichen
Rechte in den Betrieben bekommen wie die fest angestellten KollegInnen.
Diese Gleichstellung kann verhindert werden, wenn willige
Gewerkschaften mit den Bossen Verschlechterungen durch einen
Tarifvertrag vereinbaren.
Damit kann die gleiche Bezahlung und Behandlung durch Verschlechterungstarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Das Besondere ist dabei, dass üblicherweise die Leistungen aus Tarifverträgen nur den Mitgliedern der abschließenden Gewerkschaft zugute kommen; in diesem Fall können die Verschlechterungen aber allen Beschäftigten der Branche aufgezwungen werden.
In der EU-Leiharbeitsrichtlinie soll die weitere Schlechterstellung der LeiharbeiterInnen durch eine Formulierung im Artikel 5 (Abs. 3) sichergestellt werden, die mit der deutschen Regelung fast identisch ist. Für Staaten, in denen Tarifverträge unüblich sind, wird sicherheitshalber mit Artikel 5 (Abs. 4) die Möglichkeit geschaffen, LeiharbeiterInnen auch durch landesweite Vereinbarungen der "Sozialpartner" um ihre Rechte zu betrügen. Das deutsche Modell, Rechte auf dem Papier zu gewähren, um sie dann durch Vereinbarungen mit gefälligen Gewerkschaften wieder außer Kraft setzen zu lassen, soll damit europäischer Standard werden.
Quelle: www.fau.org
